Das Notariat bietetseinen Klienten die über zwanzigjährige, qualifizierte Erfahrung der Notare imBereich der Notartätigkeit im engeren Sinne wie auch in jenem derBeratungstätigkeit, die vom Gesellschaftsrecht bis zum internationalen Rechtund vom Immobilienrecht bis zum Erbfolgerecht reicht.
Das Notariat ist spezialisiert auf alle Arten von Rechtsgeschäften, Vorgängen und rechtlichen Beratungen in Verbindung mit der Immobilienbranche und betreut sowohl Privatpersonen als auch Bauunternehmen und öffentliche Einrichtungen aus Italien und anderen Ländern. Hierbei betreiben wir mit anerkannter Professionalität sämtliche Transaktionen, die die Übertragung von Eigentum oder sonstigen dinglichen Rechten betreffen, wie z.B. An- und Verkauf, Schenkungen, Tausche, Vergleiche, Errichtung von Nießbrauch und Dienstbarkeiten, Teilungen, Abfassung von notariellen Vorverträgen, Raumordnungsverträge, Umverteilung von Flächen, Vollstreckung von Vermögensvereinbarungen bei Trennung bzw. Scheidung der Ehe sowie Rent-to-buy-, Buy-to-rent- und Help-to-buy-Verträge.
Dieser Bereich umfasst sämtliche Handlungen in Verbindung mit durch Hypotheken auf unbewegliche Güter garantierten Finanzierungen wie Darlehen, Eintritt in Darlehen und Löschung von Hypotheken.
Das Notariat ist bedacht darauf, dem Klienten die steuerlich vorteilhaftesten Lösungen anzubieten und gewährleistet eine individuelle Betreuung, die zur Annahme von auf die Erfordernisse jeder einzelnen Transaktion zugeschnittenen Klauseln führt.


Das Notariat verfügt über eine spezifische und konsolidierte Kenntnis der Rechtsinstitute in Vermögenssachen im Rahmen des Familienrechts: Wahl des Güterrechts zwischen Eheleuten, Bildung des Familienguts, vertragliche Gütergemeinschaft, Schenkungen zwischen Eheleuten und zugunsten der Kinder usw.
Dies gewährleistet eine sichere Hand bei der Auswahl der am besten geeigneten Lösungen zum Schutze des Vermögens der Klienten, sowohl in der tagtäglichen Handhabung als auch im Hinblick auf den Nachlass sowie unter Berücksichtigung der eventuellen Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit.
Die Erfahrung auf internationaler Ebene gestattet uns, auch Fälle mit internationalen Elementen (ausländische Person mit Eigentum in Italien, in Italien ansässige Personen mit Eigentum im Ausland, Anwendung ausländischen Rechts usw.) souverän zu meistern.
Die Betreuung von Eheleuten wird schließlich in den heikelsten Fällen der ehelichen Krise angeboten sowie im Falle von minderjährigen oder unmündigen Kindern und umfasst das Einbringen von Anträgen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Ferner bietet das Notariat in Nachlassangelegenheiten Unterstützung bei der Erstellung von öffentlichen und privaten Testamenten.
Nach Eröffnung der Erbfolge werden daher alle möglichen damit zusammenhängenden Vorgänge erledigt, wie z.B. das Einbringen von Erbfolgeerklärungen, die Abfassung von Offenkundigkeitsurkunden, Protokollen über die Testamentsveröffentlichung, Urkunden über die Erbschaftsannahme (auch mit Vorbehalt der Inventarerrichtung), den Vermächtniserwerb, die Ausschlagung der Erbschaft, den Beitritt und die Zustimmung zu testamentarischen Verfügungen, die Erbteilung bzw. Abtretung von Erbanteilen.
Schließlich zeichnet sich das Notariat bei der Betreibung von internationalen Nachlassangelegenheiten aus, da es über besondere Kompetenz bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts verfügt und dabei sowohl Rechtsinstrumente anwendet, die in der Lage sind, ausländischen Rechtsakten in Italien Rechtskraft zu verschaffen (z.B. die Hinterlegung von im Ausland entstandenen Rechtsakten, die gegebenenfalls inhaltlich ergänzt werden müssen, um dem italienischen Recht zu entsprechen), als auch solche, die in Italien entstandenen Rechtsakten im Ausland zu Öffentlichkeit und Rechtswirksamkeit verhelfen, wie z.B. die von Verordnung (EU) Nr. 650/2012 eingeführten Instrumente (unter besonderer Bezugnahme auf das Europäische Nachlasszeugnis - ENZ).
Das Notariat betreut italienische und ausländische,auch börsennotierte Unternehmen in sämtlichen Abschnitten ihres Firmendaseins,beginnend mit der Gründungsphase und der Wahl der geeigneten Geschäftsform bishin zur Betreuung in der Entscheidungsphase.
Insbesondere kümmern wir uns um die Protokollierungvon Versammlungen, betreuen die Gesellschaftsorgane bei sämtlichen Handlungenin der Vorbereitung und während der Sitzungen selbst, erstellen Protokolle inöffentlicher Form zur Beantragung der Einschreibung beim zuständigenFirmenregister.
Die bewiesene einschlägige Erfahrung imGesellschaftsrecht gestattet es dem Notariat, ausgezeichnete Beratungen beiaußergewöhnlichen Transaktionen zu erbringen, und zwar sowohl in Bezug aufPersonen- als auch auf Kapitalgesellschaften (z.B. Erhöhung oder Verminderungdes Gesellschaftskapitals, Fusionen, Übernahmen, Spaltungen, Joint Ventures,Börsennotierungen und Austritt aus geregelten Märkten, Ausgabe von Anleihen bishin zur heiklen Phase der Liquidation).
Das Notariat ist ferner spezialisiert auf dieAbfassung von auch internationalen Handelsverträgen sowie auf Firmenabtretungenund Betriebsverpachtungen und die verschiedenen Formen der Zusammenarbeitzwischen Unternehmen (Unternehmensnetze, Konsortien, befristete Zusammenschlüsse,Zusammenarbeit zwischen Gesellschaften und Beratung im Bereich Strukturierungvon Unternehmensgruppen).
Schließlich fassen wir auch Statuten undgesellschaftliche Nebenabreden mit individuell auf die Bedürfnisse desUnternehmens zugeschnittenen Klauseln ab.


Das Notariat bietet Betreuung im Bereich derVermögensregelungen an und schlägt hierzu italienische oder ausländischeRechtsinstitute (z.B. Vermögensfonds, spezifischen Geschäften gewidmeteVermögen, Trusts, Treuhandmandate, Bestimmungsurkunden gemäß Artikel 2645 ter,Gründung von Familienstiftungen, Lebensversicherungspolicen mit gewidmetemFonds) vor, die dazu dienen, die Isolierung des Vermögens einer natürlichenoder juristischen Person zu gewährleisten.
Ferner bietet das Notariat Betreuung im Bereich derVerwaltung und des Erhalts von beweglichem und unbeweglichem Familienvermögenan und berät zum Thema Vermögensplanung, wobei natürliche und juristischePerson bei der Planung des Übergangs von beweglichen oder unbeweglichen Güternvon der einen auf die andere Generation (z.B. Firmenübertragung) unterstütztwerden.
Schließlich unterstützt das Notariat Erben dabei,eventuellen Erbstreitigkeiten durch eine sorgfältige Bewertung der auf demSpiel stehenden Vermögensgegenstände vorzubeugen und legt entsprechendeLösungen zur Aufteilung des Erbes dar.
Das Notariat Tassinari & Damscelli Studio Notarile zeichnet sich durch hohe Kompetenz im Bereich der Abfassung von Urkunden und in der internationalen Rechtsberatung aus.
Insbesondere betreut das Notariat Klienten bei sämtlichen grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Bereich des Estate Planning, angefangen von der Prüfung des auf die Vermögensverhältnisse von Paaren anwendbaren Rechts, seien es heterosexuelle oder homosexuelle Paare oder Paare mit gemischter Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz im Ausland, bis hin zur Abfassung des letzten Willens (auch in Form des sog. internationalen Testaments), bezogen auf im Ausland befindliches Vermögen bzw. Begünstigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit, und die Abfassung von Schenkungsurkunden (auch bei Regelung durch ausländische Rechtssysteme) und Familienabkommen.
Im Bereich der Rechtsnachfolge von Todes wegen besorgt das Notariat ferner die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses gemäß Verordnung (EU) Nr. 650/2012.
Reichlich Erfahrung hat das Notariat bei der Gründung und Verwaltung von durch ausländisches Recht geregelten Trusts und allgemein bei der treuhänderischen Vermögensverwaltung.
Was schließlich das Gesellschaftsrecht angeht, betreut das Notariat italienische und ausländische Gesellschaften bei sämtlichen internationalen Tätigkeiten, angefangen von der Gründung von Niederlassungen ausländischer Rechtssubjekte in Italien über die Einberufung von Versammlungen, Vollmachten und Gesellschaftsunterlagen im Allgemeinen, was in mehreren Sprachen angeboten wird, bis hin zur Hinterlegung ausländischer Urkunden bei Firmenregistern, Gerichten oder Stellen der öffentlichen Verwaltung, wobei auch die beeidete Übersetzung von ausländischen Jahresabschlüssen erledigt werden kann.


Die Notare Federico Tassinari und Domenico Damascelliverfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bereich des bürgerlichen Rechts,Gesellschaftsrechts und internationalen Rechts und stellen ihre Kenntnisse zurVerfügung, um ihre italienischen und ausländischen Klienten (natürliche undjuristische Personen, auch öffentlichen Rechts) angemessen beraten zu können.
Unter Wahrung größtmöglicher Vertraulichkeit bietensie eine breit gefächerte Beratung an, u.a. mittels der Erstellung vonParteigutachten und Gutachten zur Wahrheitsfindung zur unmittelbarenFeststellung der auf dem Spiel stehenden Interessen. Es werden möglicheZukunftsszenarien dargelegt und die im konkreten Fall die rechtlichvorzuziehende Lösung aufgezeigt; hierbei wird der notwendige Schutz gewährt, umVermögensverluste, Strafen oder gerichtliche Klagen abzuwenden.
Die über die Jahre gereifte Erfahrung, unterstütztdurch ständiges vertiefendes Studium, hat die Notare Federico Tassinari undDomenico Damascelli dazu veranlasst, einen Teil ihrer Arbeit der Beratung undErstellung von Gutachten im engeren Sinn zu widmen und eineBeratungsgesellschaft zu gründen, die einer Klientel gewidmet ist, die auf derSuche nach zuverlässigen juristischen Antworten ist.
Diese Tätigkeit konzentriert sich in erster Linie aufFragen des Zivil-, Erbfolge-, Gesellschaft- und Handelsrechts, befasst sichjedoch auch mit internationalem Recht, und zwar dank der Auslandserfahrung derNotare.