Das Notariat Tassarini & Damascelli Studio Notarile wurde 2007 von denNotaren Federico Tassinari und Domenico Damascelli gegründet. Nach über zehn Jahren jeweils eigenständig ausgeübter Tätigkeit habendie beiden Notare nicht nur eine komplexe Struktur mit über 40 Mitarbeiternaufgebaut, sondern auch und vor allem ein Projekt der professionellenWeiterentwicklung und gemeinsamen juristischen Arbeit ins Leben gerufen.

Geboren 1963 inBologna, verheiratet, Vater von drei Kindern, Notar seit 1992. Doktorat inHandelsrecht. Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Deutsch und Spanisch;Empfang von Urkunden in ebendiesen Sprachen.

Geboren 1967 inBari, verheiratet, drei Kinder, Notar seit 1998, beigeordneter Professor fürInternationales Privatrecht, Habilitation zum ordentlichen Professor 2018;Empfang von Urkunden in englischer, französischer und spanischer Sprache.
Der Begriff Notary public bezieht sich einzig auf Notare im Bereich des Common Law und darf nicht mit den Notaren der zivilen Rechtsordnungen kontinentaleuropäischer Prägung verwechselt werden. Notare in zivilen Rechtsordnungen bzw. lateinische Notare sind Juristen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die Rechtsinstrumente für Privatparteien erstellen und beglaubigen, Rechtsberatung erteilen, Rechtsakten persönlich beiwohnen und Amtsträger der Italienischen Republik sind. In zivilen Rechtsordnungen sind Notare gründlich ausgebildete, amtlich zugelassene Fachleute und bieten eine breite Palette an regulierten juristischen Dienstleistungen an. Obwohl Notare ein öffentliches Amt bekleiden, praktizieren sie privat. Sie erhalten dieselbe Ausbildung wie Rechtsanwälte. Sie verwahren Niederschriften über ihre Instrumente in Notarsprotokollen und -archiven. Ferner gelten Notare in Italien als die besten juristischen Berater in Bezug auf die Feststellung rechtlicher Probleme und erteilen juristische Anleitungen zur Erarbeitung von maßgeschneiderten Lösungen. Diese Anerkennung ist der Tatsache zu verdanken, dass die italienischen Notare in erster Linie hervorragende Rechtsgelehrte (ähnlich wie Richter und Akademiker) sind, die das Recht ununterbrochen studieren, weiterentwickeln und anwenden. Aus diesem Grunde werden sie als Richter für gütliche Einigungen angesehen, die präventive Justiz praktizieren.
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